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Kein Alkohol mehr für Fahranfänger

Kein Alkohol mehr für Fahranfänger!!!

1.08.2007 ist in Deutschland eine neue Promillegrenze von 0,00 ‰ (absolutes Alkoholverbot) für Fahranfänger in Kraft getreten.
Die 0- Promillegrenze gilt für Probezeit von 2 Jahren jedoch min. bis zum 21. Lebensjahr.

Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a StVG oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht. Dies bedeutet nicht nur ein hohes Bußgeld von meist 125-1000 Euro, 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg sowie eine Verlängerung der Probezeit um 2 auf 4 Jahre, falls man sich noch innerhalb dieser befindet. Außerdem wird es auch ein besonderes Aufbauseminar nach §36 FeV angeordnet. Dieses besteht aus einem Kurs mit einem Vorgespräch und drei Sitzungen von jeweils 180 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen sowie der Anfertigung von Kursaufgaben zwischen den Sitzungen.(Kosten: etwa 300 Euro). Eine Fristüberschreitung zum Aufbauseminar wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

Ursprünglich beabsichtigte die Bundesregierung, die 0-Promillegrenze nur für die zweijährige Probezeit einzuführen. Der Bundesrat fordert aber zusätzlich die Altersgrenze. Der Grund dafür war, dass immer mehr Jugendliche Mofa- Führehrschein mit 16 machen - mit 18 würden sie also nicht mehr unter das Alkoholsverbot fallen.

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